(Wien 3.3.2010) Als Reaktion darauf, dass die deutschen Verfassungsrichter das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von elektronischer Kommunikation gekippt haben, tauchen nun völlig abstruse Vorschläge zur Reparatur der Gesetzeslage auf. Wie zu hören ist, will das in Österreich zuständige BMVIT nun Telefonate mit medizinischen Stellen oder Aidshilfe von der Speicherung ausnehmen. Das genügt aber nicht, denn es gibt noch weitere Berufe, mit denen die Kommunikation besonders schützenswert ist. Dazu gehören Seelsorger, Rechtsanwälte und – ja auch Journalisten, die ein besonders geschütztes Redaktionsgeheimnis haben.
Über die praktische Umsetzung hat sich aber offenbar niemand wirklich Gedanken gemacht. Denn es müsste dann eine zentrale Datenbank geben, in der alle Ärzte, Anwälte, Priester und Journalisten alle ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen hinterlegen. Bei jedem Anruf und bei jedem E-Mail wird dann geprüft, ob es sich um eine der gespeicherten Nummern oder E-Mail-Adressen handelt und wenn ja, unterbleibt die Speicherung. Ganz hervorragend!
Damit haben wir dann eine komplette Datenbank von allen Menschen in Berufen mit besonders schützenswerter Kommunikation. Also, ich zumindest würde das für ganz wenig wünschenswert halten.
So oder so, die Vorratsdatenspeicherung verletzt in eklatanter Weise die Grundrechte auf Meinungs- und Redefreiheit und unbeobachtete Kommunikation. An den Grundpfeilern der Demokratie zu rütteln, birgt die Gefahr, dass diese geschwächt wird und letztlich sogar einstürzt.
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