EU, Mehrwertsteuerdirektive, digitale Signatur, E-Rechnung

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Ade digitale Signatur

 

Mit einer Änderung der Mehrwertsteuerdirektive hat der EU-Ministerrat die Vereinfachung von elektronischen Rechnungen formal beschlossen. Die digitale Signatur wird künftig nicht mehr zwingend sein.

(Brüssel, 22.07.2010) Die Verwendung elektronischer Rechnungen soll laut Experten EU-weit Einsparungen von bis zu 18 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Trotz des Einsparungspotenzials greifen aber viele Firmen nach wie vor zur papiernen Rechnung, da ihnen die elektronische Variante zu aufwendig ist. Das könnte sich künftig ändern, denn die EU will die E-Rechnung der papiernen gleichstellen.

 

Weniger Vorgaben

Um Missbrauch zu verhindern müssen Unternehmen ihre E-Rechnungen bislang mit aufwendigen Verfahren wie digitale Signatur beziehungsweise EDIFACT authentifizieren. Durch die Änderungen der Mehrwertsteuerdirektive bleibt es bald den Rechnungsstellern selbst überlassen wie sie die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit ihrer E-Bons gewährleisten. Als geeignet werden alle Verfahren betrachtet, die den Zusammenhang zwischen einer Rechnung und der Warenlieferung zuverlässig herstellen. Die digitale Signatur wird weiterhin eine Möglichkeit bleiben, allerdings nicht verpflichtend.

 

Bis 2012 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. In sechs Jahren wird es von der EU-Kommission eine erste Evaluierung geben, inwiefern der bürokratische Aufwand durch die Neuregelung reduziert werden konnte. Die Österreichische Wirtschaftskammer will sich für die rasche Umsetzung der Bestimmung einsetzen.    

 

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