BITKOM kritisiert EU-Klage wegen Datenspeicherung

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BITKOM kritisiert EU-Klage wegen Datenspeicherung

 


Der BITKOM kritisiert, dass die EU-Kommission Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will.

 

(31.05.2012, 12:15) Der Bundestag hat eine Frist zur Neuregelung der Datenspeicherung verstreichen lassen. BITKOM fordert nun, dass die Speicherung hierzulande erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird. Die deutsche Regelung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein. Gemeinsam mit weiteren Verbänden plädiert BITKOM auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte:

 

„Die Unternehmen tragen auf belastbarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei. Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann.

 

Zuletzt haben die BITKOM-Firmen auf Aufforderung der Politik dreistellige Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Die Telekommunikations- und Internetwirtschaft braucht mehr Planungssicherheit. Ein deutsches Gesetz darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wie er von der Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig ausgeht, muss sehr sorgfältig überdacht werden. Hier ist ein Maximum an Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefordert. Wie auch immer der Bundestag sich letztlich entscheidet: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss immer gewahrt bleiben.“

 

Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission eine Klage angekündigt, weil Deutschland die EU-Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hat. Diese sieht die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten zu Fahndungszwecken vor. Am Ende der Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen.


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