(17.1.2012, 20:15) Insbesondere um Facebook gab es immer wieder heftige Kontroversen, wenn es Zuckerberg und Co mit der Privatsphäre und der Nutzung unserer Daten nicht so genau nahmen. Erst vor kurzem wurde Facebook über eine Initiative österreichischer Studenten von der zuständigen irischen Datenschutzbehörde mit einer ganzen Reihe von Auflagen versehen.
Nun soll nächste Woche die Kommission ihre mit Spannung erwartete Datenschutzverordnung präsentieren, die Anfang Dezember schon als Entwurf bekannt geworden war. Doch schon im Vorfeld hat der Verfassungsrichter Johannes Masing ungewöhnlich scharf vor dem Vorhaben gewarnt. Er befürchtet künftig eine „Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte". Und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagt, er sehe es kritisch, "eigenes Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften zu setzen".
Nun mischt sich Peter Schaar, der oberste Datenschützer Deutschlands, in die Debatte ein - und widerspricht dem Verfassungsrichter und dem Innenminister. Die bisher bekannt gewordenen Details der EU-Pläne zeigten "ein deutliches Bemühen, den Datenschutz auf ein höheres Niveau zu bringen", sagte Schaar am Dienstag in Berlin.
Der Datenschutz stellt sich den Herausforderungen im Internet: Eine neue EU-Verordnung greift auch dann, wenn Anbieter keinen Sitz in der EU haben, sich aber an Kunden in Europa wenden. Außerdem ist geplant, das Prinzip "privacy by default" zur Pflicht zu machen. „Damit müssten die Grundeinstellungen datenschutzgerecht sein", sagte Schaar mit Blick auf das soziale Netzwerk Facebook.
Neu ist beispielsweise das "Recht auf Datenportabilität", bei dem der Anwender eine Kopie seiner beim Unternehmen gespeicherten Daten anfordern kann. Das Unternehmen muss die Daten dann in einem gängigen elektronischen Format an den Anwender schicken. Bei einem unberechtigten Zugriff auf die persönliche Daten, beispielsweise im Rahmen eines Hackerangriffs, muss das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden die zuständige Datenaufsichtsbehörde und in schweren Fällen auch den Betroffenen informieren.
Ergänzt wird die Verordnung von einer Richtlinie für den Bereich der Strafverfolgung, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Bei Verstößen sieht die Verordnung ähnlich wie im Kartellrecht ein Bußgeldverfahren vor - mit Strafen in Höhe von vier oder fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
Bislang konnten die EU-Bestimmungen zum Datenschutz nur dann angewendet werden, wenn ein Anbieter eine Niederlassung in Europa hatte, wie etwa Facebook mit seiner Vertretung in Irland. Dieses Territorialprinzip wird jetzt von einem als «Targeting» bezeichneten Grundsatz abgelöst: Richtet sich ein Unternehmen mit seinen Produkten und Diensten an ein Publikum in der EU, muss es die dort geltenden Standards im Datenschutz einhalten. Bei Verstößen sieht die Verordnung ähnlich wie im Kartellrecht ein Bußgeldverfahren vor - mit Strafen in Höhe von vier oder fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
„Europäischer Datenschutz ist wichtig, weil wir auf nationaler Ebene in manchen Bereichen einfach nicht mehr durchdringen“, sagte Schaar und nannte als Beispiel Facebook sowie „international agierende Unternehmen, bei denen wir uns als Nationalstaat sehr viel schwer tun als auf europäischer Ebene“. Trotz einiger Probleme im Detail sei die Neufassung ein Fortschritt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten hätten die Möglichkeit, auch weitergehende Bestimmungen einzuführen, als die EU-Verordnung vorsehe.
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