Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde von dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.
(Karlsruhe, 2.3.2010) Die EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird von vielerlei Seiten kritisiert. Das Gesetz verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zu einer sechsmonatigen Speicherung sämtlicher Internet- und Telefon-Verbindungsdaten unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung. Nun hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht das Gesetz als verfassungswidrig abgelehnt.
Eingriff in Privatsphäre
Nach Urteil des Gerichtes verstößt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner aktuellen Form gegen die Verfassung, da es mit dem Telekommunikationsgeheimnis nicht vereinbar sei. In Deutschland werden seit 2008 die Verbindungsdaten von den Providern gespeichert, auf Basis des Gerichtsentscheids müssen alle bereits gespeicherten Daten nun unverzüglich gelöscht werden. Die Vorratsdatenspeicherung soll in erster Linie der Terrorismusbekämpfung dienen. Experten sehen darin aber nicht das geeignete Mittel, da der Datenspeicherung mittels Wertkarten-Handys und Nutzung eines offenen WLAN-Zugangs ganz einfach entgangen werden kann. Hingegen wird nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in die Privatsphäre der Bürger eingegriffen, da durch die gespeicherten Daten "bis in den Intimbereich hinreichende inhaltliche Rückschlüsse" gezogen werden können.
In Österreich wurde die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bisher noch nicht umgesetzt. Bundesministerin Doris Bures möchte vorerst noch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in einem Verfahren gegen Rumänien – das die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls als verfassungswidrig abgelehnt hat – abwarten.
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Reaktionen auf diesen Artikel
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Anonym, 03.03.2010
Endlich
Endlich haben es (wenige) Politiker begriffen Hirn und Rückgrat zu beweisen und nicht nur den Buckel vor den Amerikanern machen!!
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