Die Datenschutzbehörden der EU wollen die von Google ankündigte Änderung und Vereinheitlichung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen genauer überprüfen und verlangen daher eine Verschiebung der Einführung.
(04.02.2012, 10:30) In einen Brief an Google CEO Larry Page verlangt die Artikel 29 Datenschutzgruppe der EU eine Verschiebung der geplanten Änderungen der Datenschutzbestimmungen. Das Gremium hat eine eingehende Analyse der Auswirkungen der Änderungen geplant. Am 24. Jänner gab Google in einem Blog Post bekannt: „Unsere neue Privacy Politik macht klar, dass wir alle deine Informationen, die du von einem unserer Services nutzt, mit der anderer Dienste kombinieren dürfen, wenn du eingeloggt bist. Kurz gesagt, wir werden dich als einen User behandeln quer über alle unsere Produkte, was eine einfacheres und intuitiveres Google Erlebnis bedeuten wird.“
Daraufhin hatte es zunächst einen ziemlich heftigen Sturm der Entrüstung gegeben, der aber dann doch etwas abgeflaut war. Diese Datenschutzerklärung liegt nunmehr auch auf Deutsch vor, und ist recht verständlich abgefasst. Google geht damit weg von Bestimmungen für einzelne Dienste zu Betimmungen für den Nutzer. Man muss sich dazu immer den Kontext vor Augen halten. Google stellt Services kostenlos für den User zur Verfügung und finnaziert die Kosten durch Werbung. Bei Microsoft etwa zahlt der User direkt mit Geld. Bei Google zahlen wir mit unseren Blicken, die auf Werbung fallen, und mit unseren Daten.
Die neue einheitliche Datenschutzerklärung ist auch ein Ausdruck des Paradigmenwechsels bei Google weg von den Diensten hin zum Kunden. An den Bestimmungen wird die Datenschutzgruppe mit Sicherhiet einiges auszusetzen haben. Sie sind teils recht schwammig formuliert und lassen Google viel Spielraum. Andererseits werden Daten erfasst, bei denen es ziemlich sicher erheblichen Widerspruch geben wird, wie etwa die umfassende Erhebung und Speicherung von Verbindungsdaten bei Telefonaten.
Die EU führt nun im Interesse der Konsumenten eine genaue Anaylse und Prüfung durch und deshalb teilt die Datenschutzgruppe Google mit, dass die französische Datenschutzbehörde CNIL in dieser Frage Googles Ansprechpartner sein wird und die Prüftätigkeit koordinieren wird. Die Entscheidung ist pikant, denn Google hat gerade mit dieser Behörde immer wieder Probleme und wurde erst kürzlich zur Zahlung von 500.000 Euro Strafe verurteilt.
Was ist nun diese etwas unbeholfen benannte Gruppe der EU? Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes. Die Gruppe wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vom 24. Oktober 1995 eingesetzt. Ihre amtliche Bezeichnung lautet Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Gruppe hat vornehmlich beratende Funktion. Sie kann aber auch von sich aus Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen Fragen abgeben, was sie offenbar in der Angelegenheit vor hat. Die Gruppe besteht aus je einem Vertreter der jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und einem – nicht stimmberechtigten – Vertreter der Europäischen Kommission.
Der Brief an Google als pdf.
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