(24.8.2011, 19:15) Apple hatte bei dem Gericht in Den Haag ein sehr weitreichendes Urteil beantragt. 3 Patente und ein Community Design seien verletzt worden, der Import aller Smartphones und Tablets mit Android sei daher sofort zu unterbinden und alle Geräte, die in der Distributionskette seien, müssten zurückgegeben werden.
Das Urteil der Rechtbank 's-Gravenhage ist nun wesentlich weniger scharf ausgefallen und genau betrachtet eine herbe Niederlage für Apple. Der Richter hat nämlich nur die Gültigkeit eines Patentes anerkannt, zwei hat er ebenso abgelehnt wie die Anwendbarkeit des Community Designs, so berichtet de Rechtspraak. Und das Urteil verbannt auch nur die Smartphones Galaxy S, Ace und S II, aber nicht die Tablets. Genau gesagt richtet sich das Urteil gegen Android 2.x, nicht jedoch gegen 3.x, die Versionen für Tablets. Das betreffende Patent EP 2059868 hat Apple aber nicht in allen europäischen Ländern eingebracht. Das Urteil gilt daher nicht in Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Spanien.
Allerdings trifft das Urteil zwei Logistikfirmen von Samsung in den Niederlanden, über die die Importe nach Europa laufen. Samsung müsste also seine Logistikketten etwas umstellen, um weiter importieren zu können.
Doch das wird nicht nötig sein, da das betreffende Software Patent leicht mit einer veränderten Lösung zu vermeiden sein wird. Da das Gericht das Verbot erst ab Mitte Oktober in Kraft treten lässt, verbleiben Samsung 7 Wochen um Smartphones mit einer Software zu auszustatten, die das betreffende Patent nicht mehr verletzt. Samsung hat auch bereits in Erklärungen gegenüber Medien betont, dass man alles inklusive juristischer Schritte unternehmen werde um ohne Unterbrechung auch an holländische Konsumenten ausliefern zu können.
Details der Entscheidung
Das Patent betrifft die Methode, wie man durch Fotos auf einem Smartphone blättert. Über das Patent äußert sich allerdings der Münchner Patent Experte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents sehr kritisch: „Formell handelt es sich um ein „Geräte“patent , aber es enthält keine Innovation auf der Hardware Seite, daher ist die Natur des Patentes das, was ich als Software-Patent bezeichne.“ Und diese sollte es ja nach den langen Debatten in Europa gar nicht geben. Denn die Methode des Blätterns durch Fotos ist von Fotoalben, Zeitungen oder Magazinen ja hinlänglich geläufig. Es geht ausschließlich um die Umsetzung in Software. Und dafür dürfte es in Europa gar kein Patent geben.
Bei den abgelehnten Patenten ist der Richter der Argumentation mangelnder Neuheit (prior art) von Samsung gefolgt. Eine Entriegleungsmethode wie beim iPhone gab es bereits beim Neonode N1m, das bereits 2005 auf den Markt kam.
Und das Tablet Design ist offenbar ebensowenig neu, da es schon mehr als hundert solcher Geräte gab, sogar in Kubricks Film aus 1968. Der Richter begründete die Abweisung des Geschmacksmusters nicht nur mit zahlreichen ähnlichen früheren Geräten, sondern auch damit, dass Form eben der Funktion zu folgen habe. Interessant ist auch, dass der Richter anmerkte, ein minimalistisches Design wie beim iPad, mache es schwer Schutzwürdigkeit zu erreichen.
Beim Design der Galaxy Smartphones zitiert der Richter ebenfalls zahlreiche frühere ähnliche Beispiele, wie etwa das LG Prada. Auch die grafische Benutzeroberfläche bei den Smartphones sei nicht mehr schützbar und als Beispiel von prior art zitierte der Richter das Nokia 7710.
Unter dem Strich bringt das Urteil genau gar nichts für Apple. Im Gegenteil die Kampagne mit juristischen Methoden dem Siegeszug von Android ein Ende setzen zu wollen, hat heute in einem holländischen Gericht deutlich Schiffbruch erlitten. Gerichtlich bestätigt wurde damit auch, dass die Erfindungen von Apple bei Weitem nicht so weit reichen, wie immer gerne behauptet wird. Und für das morgige Verfahren beim Landgericht in Düsseldorf wird das Urteil gute Munition bieten.
( )© Telekom-Presse
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