Interner Bericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung will Ausweitung

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Interner Bericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung will Ausweitung

 

Die Bedenken der und die Ablehnung durch die Zivilgesellschaft werden völlig ignoriert. Sogar eine Ausweitung zur Speicherung des Surfverhaltens wird angedacht. Ziel ist es den Urheberrechtsverwerten Daten zu liefern.

 

(5.1.2012, 13:16) Die Vorratsdatenspeicherung soll den Bürgern laut einem internen Bericht besser erklärt werden. Die Argumentation erfolgt ganz im Sinne der Sicherheitsbehörden, die die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Werkzeug zur Aufklärung schwerer Straftaten sehen. Die große Kritik an der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten sei darauf zurückzuführen, dass die Nützlichkeit der Daten nicht nachvollziehbar sei:

·         Nur eine Minderheit von Mitgliedsstaaten haben bisher Daten abgeliefert.

·         Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar und ist deshalb nur zulässig, wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist. Das nun veröffentlichte Dokument zeigt, dass, obwohl die Kommission die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegen kann, an der Richtlinie festgehalten werden soll.

 

Beachtet wird im Bericht jedoch der Wunsch der Sicherheitsbehörden auf die Sammlung von noch mehr Kommunikationsdaten: Geht es nach den Ermittlern werden zukünftig auch bei Instant-Messaging und Chat Konversationen (zB über Skype) gespeichert, wer mit wem kommuniziert.

Weiter sollen Daten von Up- und Downloads gespeichert werden. Dies geht weit über die jetzigen Bestimmungen hinaus. Da jedes Surfen im Web einen Download bedeutet, würde eine Aufnahme dieser Daten eine umfassende Überwachung des europäischen Internetverkehrs bedeuten.

Weiter soll der Verwendungszweck drastisch ausgeweitet werden: Waren Daten bisher nur für die Aufklärung "schwerer Verbrechen" vorgesehen, beschreibt der Bericht Bestrebungen über die Ausweitung des Verwendungszwecks auf Urheberrechtsverletzungen. Dies stellt eine völlige Abkehr von der ursprünglichen Begründung als Anti-Terrormaßnahme, hin zur Verwendung bei zivilrechtlichen Delikten, dar.

"Der Bericht zeigt eindeutig, wie nachlässig mit den Bedenken der Bevölkerung umgegangen wird" sagt Andreas Krisch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar, von dem weder die Notwendigkeit noch die Verhältnismäßigkeit belegt sind. Die Kommission beruft sich alleine auf die Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung.

Sie ignoriert damit sämtliche Einwände der Zivilgesellschaft sowie der Verfassungsgerichte mehrerer Mitgliedsstaaten: Der Nutzen alleine reicht nicht aus um Bürger unter Generalverdacht zu stellen." Seit Oktober sammelt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schon Unterschriften für eine BürgerInneninitiative zur Abschaffung der EU-Richtlinie.

Bis heute sind bereits mehr als 27.000 Unterschriften über http://zeichnemit.at gesammelt worden. Direkt zur Unterzeichnung geht es hier.

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