Auch Samsung dürfte gute Chancen haben ein Verbot von iPhone und iPad in Deutschland zu erwirken. Das Landgericht Mannheim wird Urteile dazu gegen Ende Jänner veröffentlichen.
(12.11.2011, 09:10) Ein Freitag beim Landgericht Mannheim scheint für Apple keine besonders glückliche Konstellation zu sein. Freitag den 4.11. erließ das Gericht ein Verkaufsverbot gegen iPhone und iPad auf Antrag von Motorola. Freitag 11.11. fand am Nachmittag eine Anhörung über die Klagen von Samsung wegen Verletzung von Patenten durch Apple statt.
Florian Müller war beim Prozess anwesend und brachte heute in seinem Foss-Patents-Blog einen Bericht über die Verhandlung. Danach sei der Richter eher geneigt gewesen, den Argumenten von Samsung Gehör und Glauben zu schenken als der Verteidigung von Apple.
Samsung hatte geklagtwegen zwei Patenten für Verfahren, die für die Einhaltung des UMTS-Standards nötig sind. Es handelt sich also um Standard-essenzielle Patente, für die Lizenzen zu fairen Bedingungen vergeben werden müssen. Im Gegensatz zu einem holländischen Gericht, das deshalb eine Klage Samsungs abgelehnt hat, scheint das deutsche Gericht bereit ein Verkaufsverbot wegen Verletzung dieser Patente zu erlassen, so berichtet zumindest Müller.
Die deutsche Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, dass wer ein Patent nutzen will, auch dafür verantwortlich ist vom Patentinhaber eines zu erhalten. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofes festgestellt.
Offen blieb, für welche Geräte die Patente anzuwenden seien, wobei Apple natürlich insbesondere das iPhone 4S ausgenommen haben wollte. Aber auch hier scheint das Gericht eher Samsung zuzuneigen und auch das 4S verbieten zu wollen.
Bis 23. Dezember haben nun beide Parteien Gelegenheit ergänzende schriftliche Stellungnahmen beim Gericht abzugeben. Urteile wurden für den 20. und 27. Jänner angekündigt.
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