(9.12.2011,16:15) Der Patentkrieg in Deutschland ist wieder um eine Schlacht reicher. Die 7. Zivilkammer des Landgerichtes Mannheim hat gegen Apple Sales International in Irland zu Recht erkannt (Urteil als pdf), „es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern“. Apple hat damit allein in dieser Woche drei Niederlagen einstecken müssen. Betroffen vom jüngsten Urteil sind alle iPhones ab 3g, alsoo 3G 3GS, 4 und 4S, sowie die beiden Versionen vom iPad, die UMTS unterstützen.
Motorola hatte mittels dem Patent EP 1 010 336 BI (Anspruch 1, mittelbare Verletzung) geklagt. Das Patent handelt von einem Standard-essenziellen „Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem zum Senden eines Kommunikationssignals, das eine Vielzahl von Blöcken von Informationen umfasst“.
Apple wir weiter dazu „verurteilt, der Klägerin schriftlich in geordneter Form (gegliedert nach Kalendervierteljahren) Rechnung zu legen, in welchem Umfang die Beklagte die zu Ziffer 1.1.a) bezeichneten Handlungen seit dem 19. April 2003 begangen hat“ – also genaue Angaben über verkaufte iPhones zu liefern zwecks Feststellung des Schadenersatzes.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn Motorola eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro bei Gericht erlegt. Die Kaution soll Apple Schadenersatz sichern, für den Fall, dass im regulären Verfahren samt allen Berufungsmöglichkeiten das Verkaufsverbot wieder aufgehoben wird. Im Verfahren gegen Samsung, die mit ähnlichen Patenten ebenfalls ein Verkaufsverbot gegen das iPhone durchsetzen wollen, hatte Apple eine Sicherstellung von 2 Milliarden Euro pro Jahr verlangt. Man sieht, dass die Gerichte den möglichen Schaden für Apple aber offenbar für weit geringer einschätzen.
Allerdings wird wohl Apple schleunigst eine Berufung einbringen und einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit des Urteil bis zur Berufungsverhandlung. Allerdings ist das mittlerweile schon das zweite Urteil, das Apple in Deutschland zu bekämpfen hat. Das erste, gegen die Mutterfimra gerichtete, war allerdings nur ein Säumnisurteil, da Apples Anwälte einfach nicht zur Verhandlung erschienen waren.
Dieses Urteil ist der wohl bisher schwerste Schlag, den ein Smartphone-Hersteller einzustecken hat. Jedenfalls zeigt sich damit, dass das Patentportfolio von Motorola doch werthaltig ist und nicht nutzlos, wie das etwa Google-Gegner Florian Müller behauptet hatte.
Wenn das mit den Verboten so weitergeht, dann wird doch noch der Geheimplan der deutschen Justiz zur Lösung der Patentprobleme umgesetzt.
[Update 19:10] In der Zwischenzeit hat Apple verlautbart, dass man gegen das Urteil sofort Berufung einlegen werde. Für das Weihnachtsgeschäft seine genügend Geräte in Deutschland vorhanden und es werde kein Problem geben, das gewünchte iPhone oder iPad zu erwerben.