Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht

Samsung Galaxy Note 10.1 kommt mit Quadcore Exynos Prozessor und S Pen Stecker   Galaxy S2 bereits zum Schnäppchenpreis erhältlich   Facebook testet neues Design der Timeline   Galaxy Note 10.1: Veränderungen bringen Quad-Core Exynos und Platz für den S Pen   Samsung Galaxy S3 in Dubai bereits im Verkauf

Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht

 

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Verantwortung für Links auf einer Webseite ging zugunsten des von der Musikindustrie geklagten Verlages aus. Links in Online Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Inhalte verweisen.

 

(31.1.2012, 20:07) Die Musikindustrie hatte den Technologieverlag Heise geklagt, da das Online-Portal in seiner Berichterstattung einen Link zur Homepage eines Software-Anbieters gesetzt hatte, der ein Programm zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes angeboten hatte. Dabei handelte es sich um Slysoft und die beliebte Software AnyDVD.

Der Bundesgerichtshof hatte die Medien- und Pressefreiheit höher bewertet als den Eigentumsschutz und die Verlinkung für zulässig erklärt. Die Beschwerde der Musikindustrie gegen das Urteil  wies das Verfassungsgericht nun ab und erklärte es habe keine Bedenken, "dass der BGH beim Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit auch der Meinungsfreiheit unterstellt." Es habe nicht zu beanstanden, dass der BGH die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung reduziere und sie dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern dass sie "wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe."

In dem Heise-Artikel wurde auch erwähnt, dass die Umgehung von Kopierschutzsoftware unter anderem in Deutschland und Österreich verboten sei. Die Kläger, unter anderem die Plattenfirmen BMG, Edel, EMI, Sony, Universal und Warner Music, werteten die Berichterstattung als Anleitung zum Raubkopieren, da sie auch auf das Angebot von Slysoft verlinkte. Dem hält der Verfassungsgerichtshof entgegen, "dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne."

Interessant ist auch dieses Statement: "Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung."

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist endgültig, rechtswirksam und nicht mehr anfechtbar. Der Heise Verlag hat den Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung ausführlich dokumentiert.

( )

Verwandte Themen

Reaktionen auf diesen Artikel



Roger Rabbit, 01.02.2012
UHR-Abgaben auf Rohlinge, Scanner und Kopierer
Wenn man für das Kopieren eigener Werke auch schon Urheberrechtsabgaben nach lobbyistisch induzierter Wunschgesetzgebung zahlt, dann darf man sich auf Seiten der Musikindustrie auch nicht wundern, wenn die Käufer solcher Rohlinge es auch nicht so genau mit dem Kopieren geschützter Werke nehmen. Diese Abgabe kann man zwar mittels Erklärung zurückfordern, aber der Aufwand dafür kostet schließlich auch was.
Apple-Chef Tim Cook konnte 2011 am meisten verdienen   Testbericht Huawei Ascend G300 – Gutes Preis-Leistungsverhältnis   China: Die boomenden  Verkäufe von Windows Phone könnten nur kurzlebig sein   Taxi.eu: Die Nummer eins der Taxi-Apps in Deutschland und Europa   Kinder lernen viel rascher mit Apps:Forscher über die Langzeiteffekte aber uneinig
Apple-Chef Tim Cook konnte 2011 am meisten verdienen   Das iPhone 3GS feiert sein Revival   David Beckham ist neuer Werbeträger das Samsung Galaxy Note [Video]   Testbericht zum Huawei Honor: Mittelklassetechnik zum kleinen Preis   Samsung Notebook Serie 9 Amor: Einzigartig dünn und kunstvoll verarbeitet

Suchbegriffe: Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht


 
Musikindustrie verliert vor deutschem VerfassungsgerichtMusikindustrie verliert vor deutschem VerfassungsgerichtMusikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht Telekom-Presseon
Meinung  •  Personalia  •  Jobbörse  •  Termine  •  Anzeigen  •   Newsletter-Admin  •  Impressum
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
News
Dossier
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Partner
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Musikindustrie verliert vor deutschem Verfassungsgericht
Rating
Google Suche
Weitere Artikel