(31.1.2012, 20:07) Die Musikindustrie hatte den Technologieverlag Heise geklagt, da das Online-Portal in seiner Berichterstattung einen Link zur Homepage eines Software-Anbieters gesetzt hatte, der ein Programm zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes angeboten hatte. Dabei handelte es sich um Slysoft und die beliebte Software AnyDVD.
Der Bundesgerichtshof hatte die Medien- und Pressefreiheit höher bewertet als den Eigentumsschutz und die Verlinkung für zulässig erklärt. Die Beschwerde der Musikindustrie gegen das Urteil wies das Verfassungsgericht nun ab und erklärte es habe keine Bedenken, "dass der BGH beim Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit auch der Meinungsfreiheit unterstellt." Es habe nicht zu beanstanden, dass der BGH die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung reduziere und sie dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern dass sie "wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe."
In dem Heise-Artikel wurde auch erwähnt, dass die Umgehung von Kopierschutzsoftware unter anderem in Deutschland und Österreich verboten sei. Die Kläger, unter anderem die Plattenfirmen BMG, Edel, EMI, Sony, Universal und Warner Music, werteten die Berichterstattung als Anleitung zum Raubkopieren, da sie auch auf das Angebot von Slysoft verlinkte. Dem hält der Verfassungsgerichtshof entgegen, "dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne."
Interessant ist auch dieses Statement: "Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung."
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist endgültig, rechtswirksam und nicht mehr anfechtbar. Der Heise Verlag hat den Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung ausführlich dokumentiert.