(15.6.2012, 15:15) Die Contentverwerter hatten gegen einen der größten Internet Provider Europas, den Kabelanbieter UPC, ein Gerichtsverfahren angestrengt um diesen zu hilfspolizeilichen Maßnahmen zu zwingen. UPC - und in der Folge natürlich auch andere ISPs - sollten auf Aufforderung der Contentverwerter den Zugang zu Webseiten sperren, hinter denen die Contentindustrie illegale Inhalte vermutet.
Gegen diese Übertragung hilfspolizeilicher Maßnahmen haben sich natürlich die ISPs und deren Verband ISPA zur Wehr gesetzt und derartige Ansinnen abgelehnt. Daraufhin hat der Verein für Anti-Piraterie (VAP) einen Musterprozess gegen den Internet-Provider UPC angestrengt, wobei einige Filmschaffende vorgeschoben worden waren.
Dieses Verfahren ist in der Zwischenzeit beim OGH angelangt, der es nun unterbrochen hat. Der VAP teilt dazu mit: Das österreichische Höchstgericht ersucht das höchste Gericht der EU um Auslegung der relevanten EU-rechtlichen Bestimmungen. Der EuGH soll beantworten, ob Access Provider wie UPC eine Verantwortung tragen, wenn sie mit ihren Diensten Zugang zu gewerbsmäßigen und illegalen Plattformen wie kino.to ermöglichen, obwohl sie darüber informiert sind, welche massiven und gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen auf einem solchen Portal stattfinden.
Erst wenn der EuGH seine Vorabentscheidung vorgenommen haben wird, wird das Verfahren vor dem OGH weitergehen und in der Sache entschieden werden.
Und der VAP weiter in der Aussendung: Der VAP vertraut darauf, dass der EuGH erneut die Verantwortung von Access Providern aussprechen und betonen wird, dass Urheberrechte bei Abwägung der betroffenen Interessen angemessen berücksichtigt werden müssen. Ferdinand Morawetz, Präsident des VAP, sieht "eine zentrale Frage der Verantwortlichkeit im Internet noch ungeklärt" und fordert die Internet Provider auf, auch jetzt schon "gemeinsam mit der Kreativwirtschaft für ein sicheres Internet und einen stabilen Marktplatz zusammen zu arbeiten."
Im Vorfeld hatte das Handelsgericht Wien im Mai 2011 den Ansprüchen der Filmwirtschaft gegen UPC Recht gegeben und UPC verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zur illegalen Streaming- und Download-Plattform kino.to nicht mehr zu ermöglichen. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nach Einspruch der UPC im November 2011 das Urteil der Erstinstanz.
In einer Aussendung der ISPA wurde jedoch die juristische Haltbarkeit dieser Entscheidung massiv angezweifelt. „Das letzte Wort ist garantiert noch nicht gesprochen. Jubelmeldungen des VAP sind daher definitiv zu früh“, kommentierte ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger die damalige Presseaussendung des VAP zur einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien.
„Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird“, so der ISPA Generalsekretär. Der Instanzenzug sei nach der kino.to-Verfügung des Wiener Handelsgerichts offen.
Wir haben bei der ISPA um eine Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen angefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Sobald diese eintrifft werden wir weiter darüber berichten.
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