(5.9.2011, 13:00) Die Debatte, ob echte Namen in Google verwendet werden müssen, oder ob auch Pseudonyme zulässig sind, schwelt nun schon eine ganze Weile. Heute wurde ein Brief an Google veröffentlicht, der auch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages unterzeichnet ist.
Besonders interessant finde ich den Hinweis auf die Rechtslage in Deutschland. Es wird § 13 Absatz 6 TMG zitiert, der da lautet: “Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.” Anschließend wird die Frage gestellt, ob Google die Bereitstellung mit pseudonymer Nutzung technisch nicht möglich oder nicht zumutbar sei.
Weiter heißt es in dem Brief, dass eben in Deutschland die Sache seit Jahren durch den Gesetzgeber entschieden sei, um dann die Bitte auszusprechen „diese Entscheidung zu respektieren und darauf hinzuwirken, dass diese durch Ihre Muttergesellschaft eingehalten wird“.
Der Brief ist unter http://pseudonymmusssein.posterous.com/pseudonyme-auf-google-plus# zu finden.
Unterzeichner sind unter anderem Dorothee Bär, MdB, CSU; Dr. Konstantin v. Notz, MdB, Bündnis 90/Die Grünen; Manuel Höferlin, MdB, FDP; Jimmy Schulz , MdB, FDP; Lars Klingbeil, MdB, SPD; Dr. Peter Tauber, MdB, CDU.