Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland

Was lief beim Börsengang von Facebook verkehrt?   Samsung Galaxy Note 10.1 kommt mit Quadcore Exynos Prozessor und S Pen Stecker   Galaxy S2 bereits zum Schnäppchenpreis erhältlich   Facebook testet neues Design der Timeline   Galaxy Note 10.1: Veränderungen bringen Quad-Core Exynos und Platz für den S Pen

Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland

 
 

Samsung musste erneut eine Niederlage in der Patent-Streitigkeit mit Apple hinnehmen und konnte sich vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für das Tablet Galaxy Tab in Deutschland.

 

(31.01.2012; 12:15) Samsung darf auf dem deutschen Markt zwei Modelle des Tablets Galaxy Tab wegen unlauteren Wettbewerbs nicht mehr verkaufen, da diese das iPad, nach Auffassung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, zu stark nachahmen. Der Verkauf der Tablets Galaxy Tab 10.1 sowie Galaxy Tab 8.9 am deutschen Markt ist damit vorerst mittels einstweiliger Verfügung auf Eis gelegt.

 

Der Tablet-Computer verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, da er das iPad in "unlauterer Weise" nachahme. Somit kam es zu einer weiteren Niederlage gegen Apple. Bereits seit Sommer vergangenen Jahres ist es dem Apple-Konkurrenten untersagt, das Produkt in Deutschland zu vertreiben.

 

Allerdings bringt das Urteil auch Vorteile für Samsung, denn die Entscheidung wurde nicht (wie bei der vorherigen Instanz) auf das berüchtigte iPad-Geschmacksmuster gestützt. Dieses sollte damit endgültig vom Tisch sein, ist es doch nun bereits in Deutschland, Niederlanden und Australien, USA von Gerichten für ungültig erklärt worden. Im deutschen Urteil wird angeführt, dass eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm aufweise . Im Übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen.

 

Im Urteil heißt es dann aber recht widersprüchlich zum vorherigen, das Design des Geräts sei zu stark an das iPad angelehnt, was das 'herausragende Ansehen und den Kultstatus' Apples offenbar schädigen könnte. Dies betonte der vorsitzende Richter Wilhelm Berneke am Dienstag in Düsseldorf. Für ein europäisches Verkaufsverbot sprach sich das Gericht aber nicht aus.

 

Damit hat das Urteil in einer einzigen Urteilsbegründung kurioserweise gleichzeitg zu große und zu kleine Unterschiede zum iPad festgestellt. Hier die Presseaussendung des Gerichts.

 

In erster Instanz hatte das Landesgericht Düsseldorf ein Verkaufsverbot der Tablet-Modelle in allen europäischen Ländern entschieden. Im Juli letzten Jahres hatte Apple eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 beantragt und diese auch vom Landesgericht Düsseldorf erlassen bekommen. Der Verkauf in Deutschland war seither untersagt, da die Geschmacksmusterrechte von Apple verletzt wurden. Samsung ging nach dieser Entscheidung in Berufung, konnte aber, wie sich nun zeigt, keine Änderung bewirken.

 

Änderung des Designs: Galaxy Tab 10.1N

 

Was dem koreanischen Konzern, der sich durch die Fähigkeit auszeichnet, Produkte schnell anpassen und verändern zu können, allerdings gelang: Das Design des Tablets wurde rasch geändert und der Nachfolger Galaxy Tab 10.1N auf den Markt gebracht. Dieses Tablet sollte sich nun hinreichend vom iPad differenzieren, um einen Verkauf in Deutschland zu ermöglichen.

 

Apple beantragte daraufhin sofort eine einstweilige Verfügung gegen das überarbeitete Tablet, über die vor knapp einem Monat verhandelt worden war. Bei der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz schien es aber, dass das Gericht ausreichende Unterschiede erkennen konnte. Das Gericht deutete an, dass sich das Tablet durch die deutlich breitere Gestaltung der Geräteseite und durch die erkennbaren Lautsprecherschlitze auf der Vorderseite hinreichend vom iPad abhebe. 

 

Auch wettbewerbsrechtlich scheint die Richterin, Johanna Brückner-Hofmann keinen Anlass für einen Verkaufsstopp gesehen zu haben. Von einer Herkunftstäuschung, also einer Situation, in der die Käufer glauben, dass die Produkte aus demselben Unternehmen stammen, konnte nach Auffassung des Gerichts keine Rede sein. Die Kammer war nämlich davon überzeugt, dass Apple und Samsung besser bekannt sind und wohl auch auseinandergehalten werden können, als der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin. Die Tendenz geht hier also in Richtung Zustimmung zum Verkauf des geänderten Tablets. Apple setzt aber alles daran, auch den Verkauf des Galaxy Tab 101.N zu stoppen.

 

Ergeht kein Verkaufsverbot gegen das Tab 10.1N, dann ist das heutige Urteil kommerziell völlig wirkungslos. Das Urteil dazu wird am 9. Februar ergehen.

 

Patentkriege

 

Die Patentstreitigkeit zwischen Apple und Samsung zieht sich schon seit Langem dahin und beschränkt sich nicht nur auf den deutschen Markt. In zahlreichen Ländern wird erbittert um die Produkte gestritten und versucht, Verkaufsverbote zu erreichen. Dabei liegen Samsung, Apple aber auch HTC und Motorola scheinbar im Dauerclinch miteinander Das juristische Tauziehen hat für die Konzerne in erster Linie einen wirtschaftlichen Grund: Die Patentstreitigkeiten wurden zu einem lukrativen Geschäftszweig, der angeschlagenen Firmen wichtige Lizenzgebühren einbringt. Zwischen Apple und Samsung ist der Patentstreit vor allem auch wegen der Kopf-an-Kopf-Position, in der sich die Unternehmen befinden, von so großer Bedeutung.

 

(Bildquelle: Macobserver.com)

( )

Reaktionen auf diesen Artikel

Es wurden noch keine Reaktionen in diesem Forum eingegeben.
Samsung Galaxy S3 in Dubai bereits im Verkauf   Apple-Chef Tim Cook konnte 2011 am meisten verdienen   Testbericht Huawei Ascend G300 – Gutes Preis-Leistungsverhältnis   China: Die boomenden  Verkäufe von Windows Phone könnten nur kurzlebig sein   Taxi.eu: Die Nummer eins der Taxi-Apps in Deutschland und Europa
Samsung Galaxy S3 in Dubai bereits im Verkauf   Bestätigt: Samsung Galaxy S3 ist nicht aus Plastik   Das iPhone 3GS feiert sein Revival   David Beckham ist neuer Werbeträger das Samsung Galaxy Note [Video]   Testbericht zum Huawei Honor: Mittelklassetechnik zum kleinen Preis

 
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in DeutschlandSamsung: Tablet-Verkaufsverbot in DeutschlandSamsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland Telekom-Presseon
Meinung  •  Personalia  •  Jobbörse  •  Termine  •  Anzeigen  •   Newsletter-Admin  •  Impressum
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
News
Dossier
Test
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Partner
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland
Rating
Google Suche
Weitere Artikel

Suchbegriffe: Samsung: Tablet-Verkaufsverbot in Deutschland