(8.06.2012; 11:30) Seit 2009 kämpft der Eidgenössische Datenschützer Hanspter Thür gegen Googles Street View vor Gericht. Das letztinstanzliche Urteil fällt zum größten Teil zu Gunsten des Suchmaschinen-Konzerns aus.
Thür forderte von Google zum verbesserten Schutz der Privatsphäre, dass die Veröffentlichung der Bilder nur dann erfolgen kann, wenn Gesichter und Autokennzeichen nicht erkenntlich sind. Vor allem müsse man bei sensiblen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern die Anonymität von Personen in diesem Bereich gewährleisten.
Auch für Aufnahmen von Privatstraßen müsste Google sich um Bewilligungen durch die Anrainer kümmern. Zudem forderte Thür, dass Dörfer und Städte informiert werden müssten, bevor sie online gestellt werden.
Grundsätzlich wurde Google Recht gegeben, doch wurden auch die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragen angenommen. Bis auf die Bewilligung von Anrainern muss sich der Konzern an die Empfehlungen halten. Besonders muss den Anträgen auf Anonymisierung Folge geleistet werden.
Das Gericht hat außerdem Google dazu verpflichtet, die Bevölkerung der betroffenen Städte und Dörfer über lokale Medien vorab zu informieren, wenn Bilder online geschaltet werden. Ein lediglicher Hinweise auf der Google-Homepage sei nicht ausreichend.
Für Google ist dieser Beschluss ein Erfolg und hat vor das Urteil gemeinsam mit Hanspter Thür zu besprechen und gemeinsam nach adäquaten Lösungen für die Vorgaben zu suchen. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat bislang das Urteil noch nicht kommentiert.
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