(16.4.2011, 12:15) Der Widerstand gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten war in Europa auf zunehmenden Widerstand gestoßen. Nach Rumänien und Deutschland hatte nun auch das Verfassungsgericht in Tschechien das entsprechende Gesetzt gekippt. Auch der WienerGemeinderat hatte sich mit einer Entschließung dagegen gewandt.
Nun erklärte Innenkommissarin Malmström, dass die bisherige Form der Richtlinie unter großem Zeitdruck verabschiedet worden und dementsprechend teilweise zu ungenau formuliert sei. So habe die Evaluation ergeben, dass die Richtlinie den beteiligten Parteien - Regierungen, Internet-Providern und Ermittlungsbehörden – zu viel Spielraum für unterschiedliche Auslegungen lässt.
„Unsere Prüfung hat gezeigt, dass die Richtlinie in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt worden ist", sagte die Schwedin der Zeitung Die Welt. Auch seien die Fälle, in denen Ermittler auf die Vorratsdaten zugreifen dürfen, in vielen EU-Ländern zu großzügig geregelt. Auch die Speicherfristen seien sehr unterschiedlich. Es wird nun überprüft, ob es eine EU-einheitliche Festlegung der Speicherfrist oder die Möglichkeit einer kürzeren Speicherdauer als bisher - Minimum sind momentan sechs Monate - geben soll.
Weitere von Malmström angesprochene Kritikpunkte sind: die Privatsphäre der Betroffenen werde teilweise nur unzureichend geschützt und für Provider gebe es keine ausreichende Rechtssicherheit.
Es ist also möglich, dass die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt wird. Abgeschafft wird sie aber auf keinen Fall. Das hatte auch Malmström in den letzten Monaten mehrfach betont, während einige Gegner der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme sich bereits Hoffnungen auf eine ersatzlose Streichung der Richtlinie machten. Malmström kündigte an, in enger Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Providern, Bürgern und Datenschützern bis Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen zu wollen.
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