(4.2.2011, 12:45) Bei A1, T-Mobile und tele.ring zahlte man bisher für Anrufe an 05er-Nummern extra während bei 3 und Orange diese in den Freiminuten inkludiert waren. Mit einer Verordnung hat im Oktober die Regulierungsbehörde versucht, Transparenz in die Kosten zu bekommen.
Die 05er-Nummern werden von etwa 500 Unternehmen und Organisationen genutzt. Dazu gehören Telekom-Betreiber, Banken, ORF, Post aber auch Kammern und andere Organisationen. Ab 1. März bieten nun T-Mobile und tele.ring eine eigene Option für diese Sondernummern um zwei Euro monatlich an. Ohne Option werden heftige 0,29 bzw 0,35 Euro pro Minute verrechnet. A1 erhöht einfach die Grundgebühr für alle Mobilfunktarife um Euro 2,75 und gewährt dafür 1.000 Freiminuten zu allen 05er-Nummern. Als AGB-Änderung ermöglicht das aber ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Beschwerden bei der Regulierungsbehörde
Diese Änderung haben offenbar bei Kunden zu einiger Verärgerung und Beschwerden an den Regulierer geführt. Deshalb hat der Chef der Regulierungsbehörde, Georg Serentschy heute folgende Mitteilung ausgesendet:
Serentschy stellt klar: Regulierungsbehörde hat keinen Einfluss auf Preisgestaltung
„Wir haben seit kurzem viele Anfragen von verärgerten Kunden zu Grundentgelterhöhungen im Mobilfunkbereich, die mit der Begründung vorgenommen wurden, dass die Regulierungsbehörde dies aufgrund der per Verordnung festgelegten Verpflichtung, Anrufe zu 05er-Rufnummern gleich wie zu Festnetznummern zu verrechnen, den Betreibern vorgeschrieben habe“, umreißt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, das Ärgernis vieler Kunden und stellt dazu klar: „Grundsätzlich sind die Mobilfunkanbieter in ihrer Preisgestaltung völlig frei. Die von uns im Oktober 2010 erlassene Verordnung zielte auf Transparenz ab und verlangt definitiv keine Erhöhungen der Entgelte. Da es in den letzten Jahren zahlreiche Anfragen und Beschwerden über die Kostenintransparenz bei Anrufen zu 05er-Rufnummern gab, war eine Regelung im Rahmen einer Verordnung der einzig mögliche Weg, hier eine Änderung herbeizuführen, da ein Teil der Betreiber von sich aus nicht dazu bereit war.“
Andere Betreiber wiederum haben nicht nur von einer Erhöhung der Grundentgelte, die sie in Zusammenhang mit der Inkludierung von Rufen zu 05er-Rufnummern stellen, abgesehen, sondern bereits in der Vergangenheit Entgelte angeboten, in denen Verbindungen zu 05 inkludiert waren.
„Wir raten jedenfalls allen betroffenen Kunden, sich bei ihren Betreibern genau zu erkundigen, welche Rechte ihnen aufgrund dieser oben angesprochenen Preisänderungen konkret zustehen“, so Serentschy abschließend.