Wiener Studenten klagen Facebook

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Wiener Studenten klagen Facebook bei Datenschutzkommission in Irland

 

Wiener Studenten bemängeln in 16 Fällen, dass sich Facebook beim Thema Datenschutz auf US-Recht beruft und gleichzeitig in Irland eine Niederlassung unterhält, um möglichst viele Steuern zu sparen.

 

(25.08.2011, 14:15) Drei Wiener Studenten von der Initiative „Europe versus Facebook“ haben die irische Niederlassung von Facebook vorige Woche Freitag mit 16 Anzeigen eingedeckt. Sie sind der Ansicht, der Datenschutz sei keinesfalls mit den europäischen Rechtsnormen vereinbar.

Seit Jahren wird in Europa über die Unzulänglichkeiten beim Datenschutz auf Facebook berichtet, geschimpft und geredet. Abgesehen von ein paar einzelnen Klagen gab es jedoch bisher keine wirklichen Konsequenzen. Oft wird dies damit begründet, dass Facebook ein amerikanisches Unternehmen ist und daher europäische Gesetze nicht anwendbar wären, doch das stimmt nicht: “Wenn du in den USA oder Kanada ortsansässig bist oder dort deinen Hauptgeschäftssitz hast, stellt diese Erklärung eine Vereinbarung zwischen dir und Facebook, Inc. dar. Anderenfalls stellt diese Erklärung eine Vereinbarung zwischen dir und Facebook Ireland Limited dar.” (Facebooks Nutzungsbedingungen, Kapitel 18. “Sonstiges”)

Vermutlich aus Steuergründen hat Facebook einen Sitz in Irland. Damit spart sich Facebook nicht nur viel Geld, sondern es ist auch irisches und europäisches Datenschutzrecht und Konsumentenrecht auf Facebook anwendbar. Facebook hat jedoch seine Nutzungsbedingungen weiter ausschließlich nach amerikanischem Konsumenten- und Datenschutzrecht gestaltet.

Was anfangs als reiner Steuertrick gedacht war, könnte könnte nun dem sozialen Netzwerk handfesten juristischen Ärger einbringen. Was Facebook eigentlich als Steueroase benutzen wollte, könnte nun Tür und Tor für zahlreiche Klagen auf europäischem Boden öffnen. Da alle User des sozialen Netzwerkes mit Ausnahme der Bürger aus den USA und Kanada ihren Vertrag mit der irischen Tochtergesellschaft abschließen, kann wahrscheinlich unabhängig vom Serverstandort das EU-Recht angewendet werden. Über eine sogenannte "Double Irish"-Firmenkonstruktion in Irland und den Cayman Islands senkt man den Steuersatz auf gerade einmal 2,4 Prozent.

Das bedeutet aber auch, dass sich Facebook der strengen Gesetzgebung aus Brüssel und nicht den laxen Rechtsnormen der USA beugen muss. Im Gegensatz zu allen bisherigen Klagen wendeten sich die Studenten nicht an die US-amerikanische Konzernzentrale, sondern direkt an die Datenschutzbehörde in Irland.

Heute gibt nun Europe versus Facebook bekannt, dass die irische Behörde nun nach Prüfung der Sachlage durchgreifen will (Brief als pdf). Gestern schrieb der irische Data Protection Comissioner den Klägern, dass sie den Fall klären würden. Nach eingehender Analyse würde man sofern notwendig die volle juristische Schlagkraft der Behörde einsetzen. Allerdings ziele man immer zuerst auf eine amikale Lösung ab. Facebook Irland sei diesbezüglich schon kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Analyse soll nach eigenen Angaben möglichst zügig ablaufen.

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