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Handyüberwachung ohne richterliche Kontrolle

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Datenschützer und Experten warnen: Innenminister Platter will eine Überwachung von Mobiltelefongesprächen ohne richterliche Genehmigung.

(Wien, 16.10.2007) Nationalratsabgeordneter Peter Pilz zeigt sich über einen politischen Vorstoß von Innenminister Günther Platter (ÖVP) alamiert. Platter fordere die Überwachung von Handys ohne richterliche Genehmigung. Konkret soll § 53 des Sicherheitspolizeigesetztes verschärft werden und dadurch der Zugriff auf Standortdaten, Gerätedaten und damit Gesprächsüberwachungen mit IMSI Catchern ohne richterliche Anordnung ermöglicht werden.

Als Grund für derartige Überwachungen wird die Suche nach abgängigen Personen angegeben. Pilz und andere Kritiker vermuten dahinter andere Motive, denn für die Ortungen etwa von vermissten Wanderern gebe es einfachere Methoden. Laut Pilz suche Platter auch mit dem Argument der Terrorbekämpfung nur eine Rechtfertigung für neue Überwachungsmaßnahmen.

Durch die Adaptierung des Gesetzes soll die Polizei Personen über ihr Handy orten dürfen, indem ein stummes SMS geschickt werde. Die Reaktion des eingeschalteten Handys verrate den Standort. Dazu müssten auch die Mobilfunkprovider dazu verpflichtet werden, die IMSI-Daten weiterzugeben.

Lieferwagen vor dem Haus
Bei der IMSI (International Mobile Subscriber Identity) handelt es sich um einen 15-stelligen Zahlencode, die jede SIM-Karte besitzt. Der Code gibt Auskunft über das Land, Provider und die Handykennnummer. Diese Daten werden zum Betrieb der Catcher benötigt. Mit solchen Überwachungsanlagen wird ein Handynetz vorgetäuscht. Das Gerät werde laut Pilz in einem Lieferwagen getarnt möglichst nahe beim überwachten Handy platziert.

Ganze Funkzelle betroffen
Die IMSI-Catcher seien nicht nur für die Lokalisierung sondern vor allem für die direkte Überwachung von Gesprächen geeignet. Wie Klaus Steinmaurer, Chef der Rechtsabteilung von T-Mobile Austria, gegenüber dem "ORF" erklärte werde von einem IMSI-Catcher der gesamte Handyverkehr einer Funkzelle abgezogen, wovon auch die Telefonate nicht beteiligter Personen betroffen seien. 

Laut Peter Pilz stehe die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Widerspruch zur Strafprozessordnung. Kritik kommt aber auch von anderer Seite. Bedenken zur Umgehung richterlicher Kontrollmechanismen kamen nicht nur seitens Datenschutzrat, Bundeswirtschafts- und Arbeiterkammer sondern auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.

"Den Sicherheitsbehörden soll es künftig ohne irgendeine justizbehördliche Kontrolle möglich sein, Standortdatenermittlungen Betroffener ohne deren Zustimmung vorzunehmen, obwohl gar keine Straftat oder auch nur ein gefährlicher Angriff vorliegen. Es soll ausreichen, dass aufgrund bestimmter Tatsachen 'eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen' besteht. Welche Qualität Informationen haben müssen, damit die Sicherheitsbehörden eine gegenwärtige Gefahr im vorstehend genannten Sinne unterstellen können, bleibt unklar", heißt es seitens des Verfassungsdienstes. Die Novelle Platters soll dem Nationalrat demnächst vorgelegt und verabschiedet werden.

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Reaktionen auf diesen Artikel

Überwachung
Die Überwachung des Internets und der Handys sollte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und noch einmal überdacht werden. Die von den großen Parteien in einer Nacht und Nebelaktion durchgeführte Abstimmung darf so nicht hingenommen werden.
  Ing.Hans-Ehlert Wohlers - 2007-12-17
  Antworten >>

Sind die komplett Übergeschnappt?
Amerika lässt Grüßen, oder so?!?

Die Regierung soll lieber schauen das sie Ihr Problem mit den Asylanten in den Griff bekommt!
  Anonym - 2007-10-17
  Antworten >>



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